1) offener Finanzierungssaldo zum Ablebenszeitpunkt
2) falls Schlussrate vereinbart
3) Kündigung durch den Arbeitgeber, einvernehmliche Auflösung, berechtigter vorzeitiger Austritt, Unternehmensschließung bei Konkurs
4) max. 12 Monate lang
* 12/24-Regel (Arbeitsunfähigkeit / Ableben): Bekannte Erkrankungen oder Unfallfolgen, die 12 Monate vor Abschluss des Versicherungsvertrages behandelt oder beraten wurden, sind erst nach Ablauf von 24 Monaten versichert.
** offener Finanzierungssaldo zum Ablebenszeitpunkt
*** Karenzzeit: Zeitraum, der bei Eintritt eines Schadenfalls verstreichen muss, bevor erstmalig eine Leistung erbracht wird.
**** Wartezeit (Arbeitslosigkeit): Zeitraum, der nach Abschluss des Versicherungsvertrages verstreichen muss, bis Versicherungsschutz besteht.